Nachgefragt: Wer hat Anspruch auf passiven Schallschutz?
Was der Unterschied zwischen aktivem und passivem Lärmschutz ist, haben Sie vielleicht bereits in einem früheren Blog-Artikel gelesen und gehört. Passive Maßnahmen kommen also dort zum Einsatz, wo aktive Maßnahmen alleine nicht ausreichen, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Es bleibt aber die Frage, woher Sie wird der Anspruch geprüft, müssen Sie möglicherweise selbst aktiv werden und vor allem: Wer bezahlt?

Welche Gebäude grundsätzlich Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen haben, wurde bereits bei der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen von unabhängigen Gutachtern festgestellt. Sie sind nicht sicher, ob Ihr Gebäude dabei ist? Kerstin Nabers aus dem Team öffentlich-rechtliche Angelegenheiten weiß Rat:

Und danach?

In unserer aktuellen Broschüre finden Sie neben anderen wissenswerten Dingen rund ums Thema „Schallschutz“ auch „10 Schritte zum passiven Schallschutz“ (S. 10).