Erschütterungsschutz
Erschütterungen gehören ebenfalls zu den Immissionen, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erwähnt werden. Allerdings legen weder das BImSchG noch die ergänzenden Verordnungen verbindliche Regelungen zu Immissionsgrenzwerten beziehungsweise zu Prognose- und Beurteilungsverfahren für Immissionen infolge von Erschütterungen fest. Daher greift die Bahn bei ihren Planungen auf technische Regeln wie DIN-Normen oder VDI-Richtlinien und die aktuelle Rechtsprechung zurück.
Die durch fahrende Züge erzeugten mechanischen Schwingungen werden entweder als Körperschall über das Erdreich oder als Luftschall übertragen. Der Körperschall breitet sich mit der Entfernung abnehmend im Erdreich wellenförmig aus. Von dort kann er über das Fundament auf ein Gebäude übertragen werden. Im Gebäude können durch die Wellen des Körperschalls Schwingungen auftreten, die wiederum Wände und Decken vibrieren lassen. Werden durch die Schwingungen der Decken und Wände hörbare Schallwellen erzeugt, spricht man von sogenanntem "sekundärem Luftschall".
Auswirkungen auf die Bausubstanz, wie beispielsweise Risse im Mauerwerk oder Putz, haben die vom Schienenverkehr erzeugten Körperschallwellen jedoch auch bei sehr dicht an der Bahnstrecke stehenden Gebäuden nicht.
Trotzdem ist die Bahn bestrebt, auch die durch Erschütterungen verursachten Auswirkungen auf Anwohner auf ein Minimum zu reduzieren. Als geeignete Maßnahmen zum Erschütterungsschutz wird zum einen in betroffenen Abschnitten eine spezielle elastische Schwellenbesohlung eingebaut, zum anderen wird die Strecke teilweise auch mit einem Masse-Feder-System ausgestattet. Dabei wird ein elastisches Element zwischen den Gleisoberbau und den Untergrund eingebaut. Hierdurch wird verhindert, dass sich die Schwingungen ins Erdreich und in benachbarte Gebäude übertragen.