Kurzportrait
Die rund 73 Kilometer lange Strecke Emmerich–Oberhausen ist ein Teilstück des wichtigen europäischen Güterverkehrskorridors von Rotterdam nach Genua. In direktem Anschluss an die Betuwe-Linie stellt sie die Verbindung zwischen den niederländischen Nordseehäfen und dem westlichen Ruhrgebiet her. Zugleich ist sie Teil des Transeuropäischen Verkehrsnetzes und verbindet im Nahverkehr den nördlichen Niederrhein mit den Großstädten der Rheinschiene und des Ruhrgebiets.
Durch den stetig wachsenden Güter- und Personenverkehr hat die zweigleisige Strecke ihre Leistungsgrenze erreicht. Ziel des durchgehenden dreigleisigen Ausbaus ist es, die Streckenkapazität zu erweitern und die betrieblichen Abläufe zu optimieren. Damit wird die Qualität des gesamten Schienenverkehrs der Region, auch des Nahverkehrs, langfristig gesteigert und die wirtschaftliche Bedeutung des Ruhrgebiets gestärkt. Weiterer Vorteil des Ausbauvorhabens ist die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen.
Ausbau in mehreren Stufen

Im Rahmen des Kapazitäts- und Streckenausbaus zwischen der deutsch-niederländischen Grenze und Oberhausen sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, die in mehreren Stufen umgesetzt werden sollen. In einem ersten Schritt wurde zunächst die Leit- und Sicherungstechnik durch den Einbau des im Mai 2012 und Juni 2013 in zwei Schritten in Betrieb genommenen neuen Elektronischen Stellwerks (ESTW) Emmerich modernisiert. Dazu kommen Maßnahmen im Eisenbahnknoten Oberhausen, die Erneuerung des Stromsystemwechsels an der Grenze zu den Niederlanden sowie die Ausrüstung der Strecke mit ETCS. Den zentralen Bestandteil des Projekts bildet der Bau des dritten Gleises, in dessen Rahmen auch die so genannte Blockverdichtung realisiert wird.
Der dreigleisige Ausbau ist in drei Streckenabschnitte mit insgesamt zwölf Planfeststellungsabschnitten (PFA) unterteilt. Die jeweiligen Planfeststellungsverfahren sind dabei unterschiedlich weit fortgeschritten, dabei sind alle Verfahren beantragt beziehungsweise eingeleitet. Bei allen Verfahren ist bereits die Einwendungsfrist beendet, das heißt, die Einwendungen der Bürger werden derzeit geprüft und Stellungnahmen zu den Einwendungen verfasst. Für den PFA 1.1 hat das Eisenbahn-Bundesamt bereits den Planfeststellungsbeschluss erlassen. In elf von zwölf PFA fand bereits der Erörterungstermin statt.