Planfeststellungsabschnitt 1.1
Der drei Kilometer lange Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.1 verläuft von der nördlichen Ausfahrt am Hauptbahnhof Oberhausen bis kurz vor den Bahnhof Oberhausen-Sterkrade. Direkt hinter dem Hauptbahnhof Oberhausen zweigt die bestehende Strecke nach Norden ab, durchquert das dortige Gewerbegebiet und verläuft entlang des Kaisergartens. Anschließend kreuzt die Bahntrasse den Rhein-Herne-Kanal und unterquert die Bundesautobahn A 42 (Emscherschnellweg). Der PFA 1.1 endet auf Höhe des Grafenbuschs.
Die Planungen für diesen Abschnitt sehen den viergleisigen Ausbau des Gleisbereichs vom Rhein-Herne-Kanal bis zum Bahnhof Sterkrade vor. Dadurch wird der langsamere Güterverkehr in Richtung Oberhausen West vom schnelleren Personenverkehr in Richtung Oberhausen Hauptbahnhof getrennt. Die zwei zusätzlichen Gleise werden auf beiden Seiten der vorhandenen Strecke neu gebaut. In dem Zusammenhang werden auch die bestehenden Gleise ertüchtigt. Diese Maßnahmen entlasten den Hauptbahnhof Oberhausen und verbessern die Betriebsqualität im Personenverkehr.
Im Zuge des Streckenausbaus ist vorgesehen, die Bahnübergänge (BÜ) „Rothofstraße“ im PFA 1.1 und „Rosastraße“ im PFA 1.2 zu beseitigen. Diese werden durch eine neue Straßenüberführung (SÜ) auf Höhe des ehemaligen Bahndamms der Strecke von Osterfeld nach Buschhausen, direkt neben dem heutigen Bahnübergang „Rothofstraße“, ersetzt. Die Brücke führt die Straße über die Eisenbahntrasse und schließt auf der westlichen Seite an die Rosastraße auf Höhe des heutigen Bahnübergangs wieder an. Die neue Straßenüberführung „Rosa-/Rothofstraße“ wird als Dreifeldbrücke gebaut. Das mittlere Feld der Brücke bietet Platz für die vier Gleise. Durch die beiden äußeren Felder werden Wirtschaftswege zur Erschließung der Flächen hinter dem ehemaligen Bahndamm geführt. Die Brücke sorgt dafür, dass die Gleise jederzeit überquert werden können. Dadurch fallen Wartezeiten an geschlossenen Schranken künftig weg und die trennende Wirkung der Bahntrasse wird aufgehoben. Aufgrund der neuen Gleise sind im Streckenverlauf an den vorhandenen Brücken zusätzliche Bauwerke über den Rhein-Herne-Kanal, die Lindnerstraße und die Emscher notwendig.


In der Visualisierung ist im Hintergrund die neue SÜ Rosa-/Rothofstraße zu sehen, die direkt neben dem gleichnamigen Bahnübergang gebaut wird.


Brücke über die Emscher mit neuem Brückenbauwerk im künftigen Zustand.


Abzweig Osterfeld, am unteren Bildrand im künftigen Zustand: die neue SÜ Rosa-/Rothofstraße


Rhein-Herne-Kanal mit neuem Brückenbauwerk im künftigen Zustand.
Der PFA 1.1 ist primär durch eine gewerbliche Bebauung geprägt. Am Übergang zum PFA 1.2 ist eine rund 170 Meter lange Schallschutzwand geplant. Die Wand ist auf der dem Gleis zugewandten Seite hoch schallabsorbierend ausgebildet. So wird der auftreffende Schall nicht reflektiert, auch Mehrfachreflexionen zwischen vorbeifahrendem Zug und Schallschutzwand sind damit ausgeschlossen. Diese aktive Schallschutzmaßnahme wird im PFA 1.2 fortgesetzt.
Für 15 Wohneinheiten ist zusätzlich passiver Schallschutz geplant. Hierbei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern. Aufgrund der Bebauungssituation ergibt sich aus den Untersuchungen keine Notwendigkeit für Erschütterungsschutzmaßnahmen.
Im PFA 1.1 werden insgesamt circa 16.000 Kubikmeter Oberboden sowie rund 26.000 Kubikmeter überschüssige Bodenmaterialien anfallen – das entspricht etwa 1.400 Güterwaggons. Soweit es die mechanischen Bodeneigenschaften zulassen, werden diese Materialien erneut auf der Baustelle eingesetzt. Alle nicht wieder verwendbaren Materialien werden gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt.
Der Bau des dritten Gleises soll unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes erfolgen. Bereits im Vorfeld der Streckenbaumaßnahmen ist der Bau der neuen Brücken vorgesehen, um den Straßenverkehr zu entlasten
Der Transport der Baustoffe erfolgt nicht nur auf dem Schienenweg, sondern auch per Lkw über die Straße. So kann der Bahnbetrieb auch während der Bauarbeiten sichergestellt werden. Vollständige Straßen- und Streckensperrungen bleiben auf wenige Ausnahmen begrenzt.
Während der Bauzeit werden Baustelleneinrichtungsflächen sowie Baustraßen angelegt. Nach Abschluss der Arbeiten werden diese in das öffentliche Straßen- und Wegenetz integriert oder vollständig zurückgebaut. Beeinträchtigungen für die Anwohner und den Verkehr lassen sich dabei nicht vollständig vermeiden, werden jedoch auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.
Hinweis: Die hier dargestellten Maßnahmen geben den derzeitigen Stand der eingereichten Planung wieder. Im Laufe des Planfeststellungsverfahrens können sich Änderungen ergeben.