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Planfeststellungsabschnitt 1.2

Geplante Maßnahmen

Der rund sieben Kilometer lange Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.2 beginnt in Oberhausen, kurz hinter dem Bahnübergang „Rothofstraße“. Er verläuft anschließend durch die Ortsteile Oberhausen-Sterkrade sowie Oberhausen-Holten und endet an der Stadtgrenze zu Dinslaken. Südöstlich des Bahnhofs Oberhausen-Sterkrade sind zwei neue Gleise geplant, die beidseitig der bestehenden Gleise verlegt werden. Im Bereich des Bahnhofs endet das, in Blickrichtung Emmerich, östlich liegende Gleis. Im folgenden Bereich – nordwestlich des Bahnhofs – wird nur ein zusätzliches Gleis gebaut. Dieses dritte Gleis verläuft bis kurz vor der Brücke der Bundesautobahn A 3 westlich, danach östlich der heutigen Gleise bis zum Ende des Abschnitts.

Neben dem Ausbau der Strecke Emmerich–Oberhausen ist auf Höhe der Gartroper Straße noch der Ausbau der bestehenden Streckenverbindung zum Güterbahnhof Oberhausen-West geplant. Hier werden die Züge künftig aus Richtung Emmerich kommend unter der Strecke hindurch direkt in Richtung Güterbahnhof fahren, ohne den übrigen Zugverkehr zu beeinflussen.

Die heute entlang der Strecke vorhandenen Bahnübergänge (BÜ) werden im Zuge des Streckenausbaus beseitigt und überwiegend durch Brückenbauwerke ersetzt.

Im PFA 1.2 werden für die beiden Bahnübergänge „Sternstraße“ und „Hühnerstraße“ Eisenbahnüberführungen für den Fußgänger- und Radverkehr (EÜ(F)) errichtet:

  • EÜ(F) „Sternstraße“: Als Ersatz für den BÜ „Sternstraße“ ist circa 70 Meter neben dem heutigen Standort des Bahnübergangs eine Eisenbahnüberführung für Fußgänger und Radfahrer geplant. Das Bauwerk hat eine Höhe von 2,5 Metern, eine Weite von 4 Metern und ist durch Rampen barrierefrei zugänglich, was auch eine einfache Querung mit dem Fahrrad oder dem Kinderwagen ermöglicht. Für den Kraftfahrzeugverkehr gibt es bereits heute am Bahnhof Oberhausen-Holten die Möglichkeit, über die Schmachtendorfer Straße die Trasse zu unterqueren.
  • EÜ(F) „Hühnerstraße“: Der Bahnübergang „Hühnerstraße“ wird an gleicher Stelle durch eine Eisenbahnüberführung für den Fußgänger- und Radverkehr mit einer Höhe von 3 Metern und einer Weite von 4 Metern ersetzt. Auch dieses Bauwerk wird barrierefrei zugänglich sein, was ebenfalls den Zugang mit dem Fahrrad oder dem Kinderwagen erleichtert. Der Kraftfahrzeugverkehr nutzt künftig auch hier die Schmachtendorfer Straße zur Querung der Gleise.


Der BÜ „Rosastraße“ wird durch die Straßenüberführung (SÜ) „Rosa-/Rothofstraße“ ersetzt, die sich im PFA 1.1 befindet. Der BÜ „Weseler Straße“ wird geschlossen. Als Ersatz hierfür wird durch die Stadt Oberhausen südwestlich der Bahnstrecke die Verlängerung der Weseler Straße (L 215n) ab Höhe der Sternstraße bis zur Weierstraße gebaut. Die SÜ „Weierstraße“ und die SÜ „BAB A 3“ (Bundesautobahn A 3) werden neu gebaut. Die EÜ „Schmachtendorfer Straße“ muss für das zusätzliche Gleis erweitert werden.

Im Bahnhof Oberhausen-Sterkrade werden zwei neue Mittelbahnsteige gebaut. Diese weisen eine Höhe von 76 Zentimetern über Schienenoberkante auf und ermöglichen so einen bequemeren Einstieg in die Züge. Darüber hinaus wird die Personenunterführung neu gebaut und kann in Zukunft über Rampen zur Straße sowie über Aufzüge zum Bahnsteig barrierefrei erreicht werden.

Im Haltepunkt Oberhausen-Holten wird der bestehende Bahnsteig in Richtung Emmerich zurückgebaut und durch einen neuen, ebenfalls erhöhten Bahnsteig ersetzt. Der gegenüberliegende Bahnsteig in Richtung Oberhausen wird in gleicher Weise erneuert; beide Bahnsteige können über Rampen barrierefrei erreicht werden. Dies erleichtert nicht nur Rollstuhlfahrern den Zugang, sondern auch Radfahrern.

Heutige und künftige Situation am Bahnhof Oberhausen-Sterkrade, in dem zwei neue Mittelbahnsteige gebaut werden.

Luftaufnahme: Bahnhof Oberhausen-Sterkrade mit neuen Mittelbahnsteigen im künftigen Zustand.

Schallschutzmaßnahmen

Für den gesamten Planfeststellungsabschnitt ist der Bau von Schallschutzwänden beidseitig der Gleise von zusammen rund 10,6 Kilometern Länge vorgesehen. Lediglich an der alten Schachtanlage Sterkrade entsteht eine Lücke von circa 1.400 Metern auf der Westseite der Bahnstrecke und an der ehemaligen Deponie Hühnerheide entsteht eine Lücke von circa 700 Metern auf der Ostseite der Bahnstrecke. Die Höhe der Schallschutzwände variiert zwischen drei und sechs Metern, jeweils ab Schienenoberkante gemessen. Die Wände sind auf der dem Gleis zugewandten Seite hoch schallabsorbierend ausgebildet. So wird der auftreffende Schall nicht reflektiert, auch Mehrfachreflexionen zwischen vorbeifahrendem Zug und Schallschutzwand sind damit ausgeschlossen.

Als weitere aktive Schallschutzmaßnahme ist das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG) vorgesehen: Durch regelmäßiges Messen und Schleifen der Schienen können die Lärmemissionen dauerhaft um drei Dezibel reduziert werden. Das Besonders überwachte Gleis ist im PFA 1.2 auf allen Streckengleisen auf einer Gesamtlänge von rund 16,6 Kilometern geplant.

Für etwa 2.700 Wohneinheiten, bei denen die Schallpegel trotz der beschriebenen aktiven Maßnahmen überschritten werden, ist zusätzlich passiver Schallschutz vorgesehen. Hierbei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern.

Erschütterungsschutz

Im PFA 1.2 sind zum Schutz der Anwohner Maßnahmen des Erschütterungsschutzes geplant. Auf einer Gesamtlänge von rund 22 Kilometern – verteilt auf drei beziehungsweise vier Gleise – ist der Einbau von sogenannten besohlten Schwellen vorgesehen. Diese speziellen Betonschwellen mit einer elastischen Kunststoffbeschichtung verringern die Weiterleitung von Schwingungen in das Schotterbett. Dadurch wird die Übertragung in den Untergrund und damit auch in benachbarte Objekte deutlich gemindert. Die besohlten Schwellen werden auch an den beiden bestehenden Gleisen nachgerüstet.

Baustellenlogistik und Bauablauf

Im PFA 1.2 fallen insgesamt circa 25.000 Kubikmeter Oberboden sowie rund 134.000 Kubikmeter überschüssige Bodenmaterialien an – das entspricht etwa 5.300 Güterwaggons. Soweit es die mechanischen Bodeneigenschaften zulassen, werden diese Materialien erneut auf der Baustelle eingesetzt, beispielsweise für Unterbau, Hinterfüllungen sowie für Rekultivierungs- und Landschaftsgestaltungsmaßnahmen. Alle nicht wieder verwendbaren Materialien werden gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt.

Der Bau des dritten Gleises soll unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes erfolgen. Bereits im Vorfeld der Streckenbaumaßnahmen ist der Bau der neuen Brücken vorgesehen, um den Straßenverkehr zu entlasten

Der Transport der Baustoffe erfolgt nicht nur auf dem Schienenweg, sondern auch per Lkw über die Straße. So kann der Bahnbetrieb auch während der Bauarbeiten sichergestellt werden. Vollständige Straßen- und Streckensperrungen bleiben auf wenige Ausnahmen begrenzt.

Während der Bauzeit werden Baustelleneinrichtungsflächen sowie Baustraßen angelegt. Nach Abschluss der Arbeiten werden diese in das öffentliche Straßen- und Wegenetz integriert oder vollständig zurückgebaut. Beeinträchtigungen für die Anwohner und den Verkehr lassen sich dabei nicht vollständig vermeiden, werden jedoch auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.

Hinweis: Die hier dargestellten Maßnahmen geben den derzeitigen Stand der eingereichten Planung wieder. Im Laufe des Planfeststellungsverfahrens können sich Änderungen ergeben.