Planfeststellungsabschnitt 1.3
Der rund sechs Kilometer lange Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3 beginnt an der Stadtgrenze zwischen Oberhausen und Dinslaken. Er verläuft durch das Stadtgebiet von Dinslaken und endet an der Stadtgrenze zu Voerde. Im Rahmen des Ausbauprojekts ist das neue dritte Gleis vom Beginn des Abschnitts bis zur Kreuzung mit der ehemaligen Hüttenbahn in Blickrichtung Emmerich westlich der heutigen Gleise vorgesehen. Hinter dieser Kreuzung verläuft das neue Gleis bis zum Ende des Planfeststellungsabschnittes östlich der heutigen Gleise. Darüber hinaus ist im Bahnhof Dinslaken ein zusätzliches Überholgleis geplant.
Im Zuge des Ausbaus werden im PFA 1.3 die beiden noch vorhandenen Bahnübergänge (BÜ) beseitigt und jeweils durch eine Eisenbahnüberführung für den Fußgänger- und Radverkehr (EÜ(F)) ersetzt:
- EÜ(F) „Jägerstraße“: 20 Meter neben dem heutigen Bahnübergang „Jägerstraße“ ist als Ersatz eine Eisenbahnüberführung für Fußgänger und Radfahrer mit einer Weite und Höhe von fünf beziehungsweise drei Metern vorgesehen, die über Rampen barrierefrei zugänglich ist. Ergänzend baut der Landesbetrieb Straßenbau NRW für den Kraftfahrzeugverkehr einen parallel zur Bahnstrecke verlaufenden Anschluss der Emmericher Straße an die B 8 (Brinkstraße).
- EÜ(F) „Holtener Straße“: Als Ersatz für den gleichnamigen Bahnübergang ist eine Eisenbahnüberführung für den Fußgänger- und Radverkehr geplant. Die Überführung hat eine Weite von fünf Metern und eine Höhe von drei Metern und ist ebenfalls barrierefrei zugänglich.
Die bestehenden Eisenbahnüberführungen (EÜ) „Brinkstraße“, „Landwehr/Küpperstraße“, „Landwehr/ Ziethenstraße“, „Hünxer Straße“, „Weseler Straße/(B 8)“ und „Dianastraße“ werden für das dritte Gleis mit einem erweiterten Neubau an gleicher Stelle ersetzt. Dabei wird die Stahlbrücke der ehemaligen Hüttenbahn entfernt und der alte Bahndamm zum Teil abgetragen.
Am Bahnhof Dinslaken bleibt der vorhandene Bahnsteig bestehen und wird an die Personenunterführung barrierefrei angeschlossen. Darüber hinaus entsteht in Verlängerung der Personenunterführung ein neuer zweiter Mittelbahnsteig, der über Treppen und einen Aufzug erreichbar sein wird.


Im Bereich des heutigen BÜ Jägerstraße können Fußgänger und Radfahrer künftig die Gleise unterqueren. Für den Straßenverkehr wird die Emmericher Straße bis zur B 8 verlängert.
Bahnhof Dinslaken im aktuellen und künftigen Zustand. Der neue Mittelbahnsteig ist über Treppen und Aufzug erreichbar.
Im PFA 1.3 sind insgesamt rund zehn Kilometer Schallschutzwände beidseitig der Gleise vorgesehen. In Blickrichtung Emmerich östlich der Gleise werden auf der gesamten Länge des Planfeststellungsabschnittes Schallschutzwände errichtet. Westlich der Gleise sind vom Beginn des Abschnitts bis kurz hinter die EÜ „Brinkstraße“ sowie von der Ortslage Dinslaken bis zum Abschnittsende Schallschutzwände vorgesehen. Die Höhe der Schallschutzwände variiert zwischen drei und fünf Metern, jeweils ab Schienenoberkante gemessen. Die Wände sind auf der dem Gleis zugewandten Seite hoch schallabsorbierend ausgebildet. So wird der auftreffende Schall nicht reflektiert, auch Mehrfachreflexionen zwischen vorbeifahrendem Zug und Schallschutzwand sind damit ausgeschlossen.
Als weitere aktive Schallschutzmaßnahme ist das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG) vorgesehen: Durch regelmäßiges Messen und Schleifen der Schienen können die Lärmemissionen dauerhaft um drei Dezibel reduziert werden. Das Besonders überwachte Gleis soll im PFA 1.3 auf einer Gesamtlänge von rund 3,9 Kilometern zum Einsatz kommen. Die aktiven Schallschutzmaßnahmen führen dazu, dass sich die Schallpegel im gesamten Stadtgebiet im Vergleich zur heutigen Situation reduzieren.
Für rund 1.075 Wohneinheiten, bei denen die Schallpegel trotz der beschriebenen aktiven Maßnahmen überschritten werden, ist zusätzlich passiver Schallschutz vorgesehen. Hierbei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern.
Im PFA 1.3 sind zum Schutz der Wohnbebauung Maßnahmen des Erschütterungsschutzes geplant. Auf einer Länge von rund 6,1 Kilometern ist der Einbau von sogenannten besohlten Schwellen vorgesehen. Diese speziellen Betonschwellen mit einer elastischen Kunststoffbeschichtung verringern die Weiterleitung von Schwingungen in das Schotterbett. Dadurch wird die Übertragung in den Untergrund und damit auch in benachbarte Objekte vermindert. Die besohlten Schwellen werden auch an den beiden bestehenden Gleisen nachgerüstet. Zusätzlich wird das neue Gleis in Teilbereichen in einem speziellen Schottertrog installiert, was einen weiteren Schutz vor Erschütterungen bietet.
Im PFA 1.3 fallen insgesamt circa 18.200 Kubikmeter Oberboden sowie rund 36.000 Kubikmeter überschüssige Bodenmaterialien an – das entspricht dem Volumen von etwa 1.800 Güterwaggons. Soweit es die mechanischen Bodeneigenschaften zulassen, werden diese Materialien direkt auf der Baustelle, beispielsweise für Unterbau, Hinterfüllungen sowie für Rekultivierungs- und Landschaftsgestaltungsmaßnahmen, eingesetzt. Alle nicht wieder verwendbaren Materialien werden nach den gesetzlichen Richtlinien getrennt, sortiert und gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt.
Der Bau des dritten Gleises soll unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes erfolgen. Bereits im Vorfeld der Streckenbaumaßnahmen ist der Bau der neuen Brücken vorgesehen, um den Straßenverkehr zu entlasten
Der Transport der Baustoffe erfolgt nicht nur auf dem Schienenweg, sondern auch per Lkw über die Straße. So kann der Bahnbetrieb auch während der Bauarbeiten sichergestellt werden. Vollständige Straßen- und Streckensperrungen bleiben auf wenige Ausnahmen begrenzt.
Während der Bauzeit werden Baustelleneinrichtungsflächen sowie Baustraßen angelegt. Nach Abschluss der Arbeiten werden diese in das öffentliche Straßen- und Wegenetz integriert oder vollständig zurückgebaut. Beeinträchtigungen für die Anwohner und den Verkehr lassen sich dabei nicht vollständig vermeiden, werden jedoch auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.
Hinweis: Die hier dargestellten Maßnahmen geben den derzeitigen Stand der eingereichten Planung wieder. Im Laufe des Planfeststellungsverfahrens können sich Änderungen ergeben.