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Planfeststellungsabschnitt 1.4

Geplante Maßnahmen

Der rund 4,7 Kilometer lange Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.4 beginnt an der Stadtgrenze zwischen Dinslaken und Voerde. Er führt durch Voerde hindurch und endet kurz hinter dem heutigen Bahnübergang „Grenzstraße“. Im Rahmen des Ausbauprojektes ist das neue dritte Gleis in Blickrichtung Emmerich nördlich der heutigen Gleise geplant. Durch diese Lage lassen sich Eingriffe in die vorhandene Bebauung minimieren.

Im Zuge des Ausbaus werden im PFA 1.4 alle noch vorhandenen Bahnübergänge (BÜ) beseitigt und überwiegend durch neue Bauwerke ersetzt:

  • EÜ(F) „Rahmstraße“: Für den Straßenverkehr wurde bereits als Ersatz für den BÜ „Rahmstraße“ die neue gleichnamige Straßenüberführung (SÜ) in Betrieb genommen. Zusätzlich ist eine Eisenbahnüberführung geplant, die den Fußgänger-und Radverkehr (EÜ(F)) unter den Gleisen hindurchführt. Dieses Bauwerk ist nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens für den dreigleisigen Ausbau. Dadurch wird diese EÜ(F) bereits vor Baube­ginn des dreigleisigen Ausbaus fertiggestellt. Das Bauwerk ist mit einer Höhe von 2,5 Metern und einer Weite von 3 Metern geplant und verfügt über barrierefreie Rampen, die auch eine einfache Querung, beispielsweise mit dem Fahr­rad oder Kinderwagen, ermöglichen.
  • EÜ(F) „Grenzstraße“: Hier ist als Er­satz für den gleichnamigen Bahnüber­gang eine Eisenbahnüberführung für Fußgänger und Radverkehr vorgesehen. Das Bauwerk hat eine Höhe von drei Metern, eine Weite von vier Metern und verfügt eben­falls über barrierefreie Rampen.

Der Bahnübergang „Schwanenstraße“ wird ersatzlos aufgehoben. Die bereits bestehenden Eisenbahnüberführungen (EÜ) „Prinzenstraße“, „Steinstraße“, „Bahnhofstraße“, „Rönskenstraße“, „Holthauser Bach“ und „Hammweg“, die heute schon den Verkehr unter den Gleisen hindurchführen, werden für das dritte Gleis erweitert.

Am Haltepunkt Voerde wird der nörd­liche Außenbahnsteig zurückgebaut und am künftigen dritten Gleis neu errichtet. Der südliche Bahnsteig in Richtung Oberhausen wird an gleicher Stelle erneuert. Beide Bahnsteige weisen eine Höhe von 76 Zentimetern über Schienenoberkante auf und ermöglichen so einen bequemeren Einstieg in die Züge. Das zukünf­tige Mittelgleis bleibt ohne Bahnsteig. Die vorgesehenen Bahnsteige sind rund drei Meter breit, haben eine Länge von 180 Metern und sind über barrierefreie Bahnsteigzugänge sowie Treppenanlagen erreichbar.

Der Haltepunkt Voerde erhält zwei neue Außenbahnsteige, das Mittelgleis bleibt ohne Bahnsteig. Die Außenbahnsteige sind über barrierefreie Bahnsteigzugänge und Treppenanlagen erreichbar.

Schallschutzmaßnahmen

Im PFA 1.4 sind insgesamt rund zehn Kilometer Schallschutzwände in Blickrichtung Emmerich nördlich und südlich der Gleise sowie zwischen den Gleisen vorgesehen. Südwestlich der Gleise sind auf der gesamten Länge des Abschnitts Schallschutzwände geplant; nordöstlich der Gleise werden diese im Bereich der Bebauung von Dinslaken und Voerde errichtet. Im Bereich Voerde ist darüber hinaus eine Mittelwand geplant, die dazu führt, dass die Höhe der Außenwände reduziert werden kann. Die Höhe der Schallschutzwände variiert zwischen drei und viereinhalb Metern, jeweils ab Schieneno­berkante gemessen. Auf der dem Gleis zugewandten Seite sind die Wände hoch schallabsorbierend ausgebildet. So wird der auftreffende Schall nicht reflektiert, auch Mehrfachreflexionen zwischen vorbeifahrendem Zug und Schallschutzwand sind damit ausgeschlossen.

Als weitere aktive Schallschutzmaßnahme ist das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG) vorgesehen: Durch regelmäßiges Messen und Schleifen der Schienen können die Lärmemissionen dauerhaft um drei Dezibel reduziert werden. Das Besonders überwachte Gleis ist im PFA 1.4 auf einer Gesamtlänge von rund 4,7 Kilometern geplant.

Für circa 120 Wohneinheiten, bei denen die Schallpegel trotz der beschriebenen aktiven Maßnahmen überschritten wer­den, ist zusätzlich passiver Schallschutz vorgesehen. Hierbei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern.

Erschütterungsschutz

Im Ortsbereich von Voerde sind zum Schutz der Wohnbebauung Maßnahmen des Erschütterungsschutzes geplant. Auf einer Länge von rund 2,5 Kilometern ist der Einbau von sogenannten besohlten Schwellen vorgesehen. Diese speziellen Betonschwellen mit einer elastischen Kunststoffbeschichtung verringern die Weiterleitung von Schwingungen in das Schotterbett. So wird die Übertragung in den Untergrund und damit auch in benachbarte Objekte vermindert. An den beiden bestehenden Gleisen werden die besohlten Schwellen nachgerüstet. Darüber hinaus wird das neue Gleis in Teilbe­reichen in einem speziellen Schottertrog installiert, der einen weiteren Schutz vor Erschütterungen bietet.

Baustellenlogistik und Bauablauf

Im PFA 1.4 fallen insgesamt circa 18.000 Kubikmeter Oberboden sowie rund 41.000 Kubikmeter überschüssige Bodenmaterialien an – das entspricht circa 2.000 Güterwaggons. Soweit es die mechanischen Bodeneigenschaften zulassen, werden diese Materialien erneut auf der Baustelle, beispielsweise für Unterbau, Hinterfüllungen sowie für Rekultivierungs- und Landschaftsgestaltungsmaßnahmen, eingesetzt. Alle nicht wieder verwendbaren Materialien werden nach den gesetzlichen Richtlinien getrennt, sortiert und gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt.

Der Bau des dritten Gleises soll unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes erfolgen. Bereits im Vorfeld der Streckenbaumaßnahmen ist der Bau der neuen Brücken vorgesehen, um den Straßenverkehr zu entlasten

Der Transport der Baustoffe erfolgt nicht nur auf dem Schienenweg, sondern auch per Lkw über die Straße. So kann der Bahnbetrieb auch während der Bauarbeiten sichergestellt werden. Vollständige Straßen- und Streckensperrungen bleiben auf wenige Ausnahmen begrenzt.

Während der Bauzeit werden Baustelleneinrichtungsflächen sowie Baustraßen angelegt. Nach Abschluss der Arbeiten werden diese in das öffentliche Straßen- und Wegenetz integriert oder vollständig zurückgebaut. Beeinträchtigungen für die Anwohner und den Verkehr lassen sich dabei nicht vollständig vermeiden, werden jedoch auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.

Hinweis: Die hier dargestellten Maßnahmen geben den derzeitigen Stand der eingereichten Planung wieder. Im Laufe des Planfeststellungsverfahrens können sich Änderungen ergeben.