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Planfeststellungsabschnitt 2.1

Geplante Maßnahmen

Der rund 2,4 Kilometer lange Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2.1 befindet sich vollständig im Stadtgebiet von Voerde. Er beginnt in Höhe des Bahnübergangs „Grenzstraße“, umfasst den Ortsteil Friedrichsfeld und endet am Wesel-Datteln-Kanal an der Stadtgrenze zu Wesel. Das neue dritte Gleis ist in Blickrichtung Emmerich östlich der heutigen Gleise geplant.

Im PFA 2.1 wurden bereits alle höhengleichen Bahnübergänge beseitigt und durch Brückenbauwerke ersetzt. Die Eisenbahnüberführungen „Spellener Straße“ und „Poststraße“, bei denen schon heute der Verkehr unter der Eisenbahn hindurchgeführt wird, werden für das dritte Gleis erweitert beziehungsweise erneuert.

Im Zuge des Ausbaus des Wesel-Datteln-Kanals ist eine Erweiterung und Anhebung der Friedrichsfelder Eisenbahnbrücke erforderlich. Die beiden existierenden Eisenbahnüberführungen über den Wesel-Datteln-Kanal werden daher komplett zurückgebaut und neu errichtet. Die Brücke wird dabei um rund 1,7 Meter angehoben, damit künftig größere Schiffe den Bereich passieren können. Für das neue Gleis wird ferner eine zusätzliche Kanalbrücke gebaut.

Im Haltepunkt Friedrichsfeld wird der bestehende Mittelbahnsteig durch zwei neue Außenbahnsteige ersetzt. Der Haltepunkt wird somit zukünftig dreigleisig durchfahren. Die neuen Bahnsteige weisen eine Höhe von 76 Zentimetern über Schienenoberkante auf, wodurch ein bequemer Einstieg ermöglicht wird. Der Zugang zu den Bahnsteigen ist künftig über Treppen und barrierefrei über Rampen möglich.

Die Eisenbahnüberführungen über den Wesel-Datteln-Kanal werden komplett neu gebaut, dabei erweitert und angehoben.

Schallschutzmaßnahmen

Im PFA 2.1 sind Schallschutzwände auf einer Gesamtlänge von rund 4,1 Kilometern an den beiden äußeren Gleisen sowie für das Mittelgleis vorgesehen. Teilweise setzen sich diese in den angrenzenden Planfeststellungsabschnitten 1.4 (Voerde) und 2.2 (Wesel) fort. Durch die Schallschutzwände am Mittelgleis kann die Höhe der Außenwände reduziert werden. Die Höhe aller Schallschutzwände beträgt drei Meter, jeweils ab Schienenoberkante gemessen. Die Wände sind auf der dem Gleis zugewandten Seite hoch schallabsorbierend ausgebildet. So wird der auftreffende Schall nicht reflektiert, auch Mehrfachreflexionen zwischen vorbeifahrendem Zug und Schallschutzwand sind damit ausgeschlossen.

Als weitere aktive Schallschutzmaßnahme ist das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG) vorgesehen: Durch regelmäßiges Messen und Schleifen der Schienen können die Lärmemissionen dauerhaft um drei Dezibel reduziert werden. Das Besonders überwachte Gleis ist im gesamten Abschnitt auf allen drei Streckengleisen und einer Gesamtlänge von rund 7,3 Kilometern geplant. Für circa 190 Gebäude, bei denen die zulässigen Schallpegel trotz der beschriebenen aktiven Maßnahmen überschritten werden, ist zusätzlich passiver Schallschutz vorgesehen. Hierbei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern.

Erschütterungsschutz

Im PFA 2.1 sind zum Schutz der Wohnbebauung Maßnahmen des Erschütterungsschutzes geplant. Auf einer Länge von rund 1,9 Kilometern ist der Einbau sogenannter „besohlter Schwellen“ vorgesehen. Diese speziellen Betonschwellen mit einer elastischen Kunststoffbeschichtung verringern die Weiterleitung von Schwingungen in das Schotterbett. So wird die Übertragung in den Untergrund und damit auch in benachbarte Objekte vermindert. Auch die bestehenden Gleise werden mit besohlten Schwellen ausgerüstet.

Baustellenlogistik und Bauablauf

Im PFA 2.1 fallen insgesamt circa 7.000 Kubikmeter Oberboden sowie rund 27.000 Kubikmeter überschüssige Bodenmaterialien an – das entspricht etwa 1.100 Güterwaggons. Soweit es die mechanischen Bodeneigenschaften zulassen, werden diese Materialien erneut auf der Baustelle eingesetzt, zum Beispiel für Unterbau, Hinterfüllungen sowie für Rekultivierungs- und Landschaftsgestaltungsmaßnahmen. Alle nicht wieder verwendbaren Materialien werden nach den gesetzlichen Richtlinien getrennt, sortiert und gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt.

Der Bau des dritten Gleises soll unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes erfolgen. Bereits im Vorfeld der Streckenbaumaßnahmen ist der Bau der neuen Brücken vorgesehen, um den Straßenverkehr zu entlasten

Der Transport der Baustoffe erfolgt nicht nur auf dem Schienenweg, sondern auch per Lkw über die Straße. So kann der Bahnbetrieb auch während der Bauarbeiten sichergestellt werden. Vollständige Straßen- und Streckensperrungen bleiben auf wenige Ausnahmen begrenzt.

Während der Bauzeit werden Baustelleneinrichtungsflächen sowie Baustraßen angelegt. Nach Abschluss der Arbeiten werden diese in das öffentliche Straßen- und Wegenetz integriert oder vollständig zurückgebaut. Beeinträchtigungen für die Anwohner und den Verkehr lassen sich dabei nicht vollständig vermeiden, werden jedoch auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.

Hinweis: Die hier dargestellten Maßnahmen geben den derzeitigen Stand der eingereichten Planung wieder. Im Laufe des Planfeststellungsverfahrens können sich Änderungen ergeben.