Planfeststellungsabschnitt 2.2
Der rund 8,5 Kilometer lange Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2.2 beginnt an der Stadtgrenze zu Voerde an der Eisenbahnüberführung über den Wesel-Datteln-Kanal. Er verläuft anschließend durch das Stadtgebiet von Wesel und endet am heutigen Bahnübergang „Strauchheide“, an der Stadtgrenze zu Hamminkeln. Das neue dritte Gleis wird in Blickrichtung Emmerich östlich der heutigen Gleise geplant; nur im Bereich des Bahnhofs Wesel wird es westlich der heutigen Strecke errichtet.
Im PFA 2.2 werden die beiden vorhandenen Bahnübergänge (BÜ) „Holzweg“ und „Strauchheide“ beseitigt und durch neue Bauwerke ersetzt. Hierbei werden drei Arten von Bauwerken unterschieden: Straßenüberführungen (SÜ), die den Straßenverkehr über die Eisenbahntrasse führen, Eisenbahnüberführungen (EÜ), die den Straßenverkehr unter der Eisenbahn hindurchführen, und Eisenbahnüberführungen für den Fußgänger und Radverkehr (EÜ(F)):
- EÜ(F) „Holzweg“ und EÜ „Hessenweg“: Als Ersatz für den BÜ „Holzweg“ sind zwei Bauwerke vorgesehen. Die EÜ „Hessenweg“ auf Höhe der Straße „An der Herz-Jesu-Kirche“ mit einer Weite von 16 Metern und einer Höhe von 4,5 Metern sowie die EÜ (F) am „Holzweg“ mit einer Weite von 5 Metern und einer Höhe von 2,5 Metern.
- SÜ „Butenfeld“: Als Ersatz für den BÜ „Strauchheide“ wird ein bahnparalleler Seitenweg zu der circa 650 Meter entfernten SÜ „Butenfeld“ gebaut. Diese dient als Ersatz für den auf Hamminkelner Stadtgebiet liegenden BÜ „Butenfeld“ und wird neu errichtet.
Die EÜ „Emmelsumer Straße“, die SÜ „Hindenburgstraße (B 8)“, die EÜ „über die Lippe“, die EÜ(F) „Wesel“, die EÜ(F) „Bf Wesel“, die EÜ „Hamminkelner Landstraße“ und die SÜ „Bocholter Straße“ werden für das dritte Gleis erweitert oder an gleicher Stelle neu gebaut. Die EÜ „Kurt-Kräcker-Straße“, die SÜ „Schermbecker Landstraße“, die SÜ „Isselstraße“, die SÜ „Nordstraße“, und die SÜ „Emmericher Straße“ bleiben unverändert.
Im Bahnhof Wesel werden nur Änderungen an den Gleisen, nicht jedoch an den Bahnsteigen vorgenommen. Lediglich die Rampe, die die Unterführung an den Franz-Etzel-Platz anschließt, wird verlegt.
Der Haltepunkt Wesel-Feldmark wird verlegt und künftig an die EÜ „Hessenweg“ angebunden. Die neuen Bahnsteige werden mit jeweils 180 Meter Länge errichtet und weisen eine Höhe von 76 Zentimetern über Schienenoberkante auf, wodurch ein bequemer Einstieg ermöglicht wird. Der Zugang zu den Bahnsteigen ist künftig über Treppen und barrierefrei über Rampen möglich.


Die Eisenbahnüberführung Hamminkelner Landstraße wird an den dreigleisigen Ausbau angepasst: Eine neue Brücke überführt den Weg über die Hamminkelner Landstraße.


Am Bahnhof Wesel wird die Rampe, welche die Unterführung an den Franz-Etzel-Platz anschließt, an die Lage des dritten Gleises angepasst.
Im PFA 2.2 sind Schallschutzwände beidseitig der Gleise sowie für das Mittelgleis auf einer Länge von rund 12,3 Kilometern vorgesehen. Im Anschluss an die Lippebrücke beginnen diese, in Blickrichtung Emmerich, nordöstlich der Gleise nach circa 200 Metern und südwestlich der Gleise nach rund 800 Metern (Höhe Straßendreieck „Oberndorferstraße (B 8)“ und „Dinslakener Landstraße“). Die südwestliche Schallschutzwand endet an der „Bocholter Straße“ während die nordöstliche Wand circa 400 Meter vor dem BÜ „Strauchheide“ endet. Zusätzlich zu den Außenwänden ist die knapp 1.300 Meter lange Mittelwand im Bereich „Nordstraße“ bis zur „Bocholter Straße“ geplant. Durch die Mittelwand kann die Höhe der Außenwände reduziert werden. Höhe der Schallschutzwände variiert zwischen zwei und fünf Metern, jeweils ab Schienenoberkante gemessen. Die Wände sind auf der dem Gleis zugewandten Seite hoch schallabsorbierend ausgebildet. So wird der auftreffende Schall nicht reflektiert, auch Mehrfachreflexionen zwischen vorbeifahrendem Zug und Schallschutzwand sind damit ausgeschlossen.
Als weitere aktive Schallschutzmaßnahme ist das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG) vorgesehen: Durch regelmäßiges Messen und Schleifen der Schienen können die Lärmemissionen dauerhaft um drei Dezibel reduziert werden. Das Besonders überwachte Gleis ist im PFA 2.2 auf allen drei Streckengleisen auf einer Gesamtlänge von rund 12,7 Kilometern geplant.
Für rund 1.000 Wohneinheiten, bei denen die Schallpegel trotz der beschriebenen aktiven Maßnahmen überschritten werden, ist zusätzlich passiver Schallschutz vorgesehen. Hierbei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern.
Im PFA 2.2 sind zum Schutz der Wohnbebauung Maßnahmen des Erschütterungsschutzes geplant. Auf einer Gesamtlänge von rund 19 Kilometern ist der Einbau von sogenannten besohlten Schwellen vorgesehen. Diese speziellen Betonschwellen mit einer elastischen Kunststoffbeschichtung verringern die Weiterleitung von Schwingungen in das Schotterbett. So wird die Übertragung in den Untergrund und damit auch in benachbarte Objekte vermindert. Auch die bestehenden Gleise werden mit besohlten Schwellen ausgerüstet. Zusätzlich wird das neue Gleis auf einer Gesamtlänge von 950 Metern, verteilt auf drei Teilbereiche, in einem speziellen Schottertrog installiert, der einen weiteren Schutz vor Erschütterungen bietet.
Im PFA 2.2 fallen insgesamt circa 81.000 Kubikmeter Oberboden sowie rund 180.000 Kubikmeter überschüssige Bodenmaterialien an – das entspricht etwa 8.700 Güterwaggons. Soweit es die mechanischen Bodeneigenschaften zulassen, werden diese Materialien erneut auf der Baustelle, zum Beispiel für Unterbau, Hinterfüllungen sowie für Rekultivierungs- und Landschaftsgestaltungsmaßnahmen, eingesetzt. Alle nicht wieder verwendbaren Materialien werden getrennt, sortiert und gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt.
Der Bau des dritten Gleises soll unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes erfolgen. Bereits im Vorfeld der Streckenbaumaßnahmen ist der Bau der neuen Brücken vorgesehen, um den Straßenverkehr zu entlasten
Der Transport der Baustoffe erfolgt nicht nur auf dem Schienenweg, sondern auch per Lkw über die Straße. So kann der Bahnbetrieb auch während der Bauarbeiten sichergestellt werden. Vollständige Straßen- und Streckensperrungen bleiben auf wenige Ausnahmen begrenzt.
Während der Bauzeit werden Baustelleneinrichtungsflächen sowie Baustraßen angelegt. Nach Abschluss der Arbeiten werden diese in das öffentliche Straßen- und Wegenetz integriert oder vollständig zurückgebaut. Beeinträchtigungen für die Anwohner und den Verkehr lassen sich dabei nicht vollständig vermeiden, werden jedoch auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.
Hinweis: Die hier dargestellten Maßnahmen geben den derzeitigen Stand der eingereichten Planung wieder. Im Laufe des Planfeststellungsverfahrens können sich Änderungen ergeben.