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Planfeststellungsabschnitt 3.1

Geplante Maßnahmen

In dem rund 3,6 Kilometer langen Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.1 im Gebiet der Stadt Rees, Ortsteil Haldern, wird parallel zur vorhandenen zweigleisigen Strecke das neue dritte Gleis gebaut. Der Abschnitt beginnt an der Stadtgrenze zu Hamminkeln, unmittelbar vor dem heutigen Bahnübergang „Antonieweg“, durchquert dann Haldern und endet kurz hinter Haldern, circa 300 Meter vor dem Bahnübergang „Alte Heerstraße“. Auf den ersten 250 Metern führt die Trasse entlang landwirtschaftlich genutzter Flächen, danach liegen die Bahngleise auf einer Länge von 1,5 Kilometern in paralleler Lage zur Bundesstraße B 8. Bis zum Ende dieser Parallellage ist das zusätzliche Gleis in Blickrichtung Emmerich nordöstlich der bestehenden Gleise vorgesehen. Im Anschlussbereich bis zum Abschnittsende hinter der Ortschaft Haldern sieht die Planung das neue Gleis auf der südwestlichen Seite der heutigen Strecke vor.

Mit dieser Trassenplanung kann auf eine Verlegung der Bundesstraße B 8 verzichtet werden. Dadurch wird eine Beeinträchtigung der südwestlich der B 8 anschließenden, ökologisch sensiblen Flächen vermieden. Zusätzlich zum neuen Gleis werden in Teilbereichen auch die beiden bestehenden Gleise zur Anpassung an das dritte Gleis geringfügig in ihrer Lage verändert.

Im PFA 3.1 ist im Zuge des Ausbaus vorgesehen, alle fünf Bahnübergänge (BÜ) zu beseitigen und überwiegend durch neue Brückenbauwerke zu ersetzen. Sie führen den Straßen- oder Fußgänger und Radverkehr entweder über oder unter den Gleisen durch. Vorgesehen sind eine Straßenüberführung (SÜ), die den Straßenverkehr über die Gleise führt, und zwei Eisenbahnüberführungen (EÜ), die den Straßenverkehr unter den Gleisen hindurchführen:

  • SÜ „Antonieweg“: Als Ersatz für den BÜ „Antonieweg“ entsteht eine Straßenüberführung mit einer Höhe von 6,25 Metern und einer  Weite von 18,80 Metern.
  • EÜ(F) „Sonsfeld“: Als Ersatz für die beiden BÜ „Alt Sonsfeld“ und „Sonsfeld“ wird eine Eisenbahnüberführung für Radfahrer und Fußgänger gebaut. Das Bauwerk hat eine Höhe von 2,50 Metern und eine Weite von 2,50 Metern. Neben dem Neubau des Bauwerks müssen die Wege angepasst werden, um das Bauwerk an den Straßenverkehr anzubinden.
  • EÜ „Bahnhofstraße“: Für den BÜ „Bahnhofstraße“ und den BÜ „Schlaghecken“ entsteht die neue EÜ „Bahnhofstraße“. Sie hat eine Höhe von 4,50 Metern und eine Weite von 16,85 Metern.

Durch die neuen Brückenbauwerke kann die Bahnstrecke zukünftig jederzeit gequert werden; Wartezeiten an geschlossenen Bahnübergängen gehören damit der Vergangenheit an.

Im Haltepunkt Haldern ist geplant, die beiden bestehenden durch neue Bahnsteige zu ersetzen. Diese neuen Bahnsteige sind barrierefrei erreichbar und haben eine Breite von rund drei Metern. Durch ihre Höhe von 76 Zentimetern über Schienenoberkante ist ein bequemer Einstieg möglich. Der Bahnsteig für das Gleis in Richtung Emmerich entsteht an nahezu gleicher Stelle; der Bahnsteig für Reisende in Richtung Oberhausen wird am neuen, außen liegenden Gleis gebaut. Zum jeweils gegenüberliegenden Bahnsteig gelangt man künftig über einen kombinierten Fuß- und Radweg. Dieser ersetzt den BÜ „Bahnhofstraße“ und wird im Schutz des neuen Brückenbauwerkes unter den Gleisen hindurchgeführt.

Blick vom heutigen Irmgardisweg auf das neue Brückenbauwerk der Eisenbahnstrecke: Zu sehen ist die darunter hindurchgeführte L 468n, die hinter der Brücke in die B 8 einmündet.

Schallschutzmaßnahmen

Im PFA 3.1. ist eine rund 2,1 Kilometer lange Schallschutzwand vorgesehen. Ihre Höhe variiert zwischen 2 Meter und 4 Meter, jeweils ab Schienenoberkante gemessen. Die Wand wird in Blickrichtung Emmerich östlich der heutigen Bestandsgleise gebaut und ist auf der dem Gleis zugewandten Seite hoch schallabsorbierend ausgebildet. So wird der auftreffende Schall nicht reflektiert, auch Mehrfachreflexionen zwischen vorbeifahrendem Zug und Schallschutzwand sind damit ausgeschlossen.

Als weitere aktive Schallschutzmaßnahme ist im PFA 3.1 das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG) vorgesehen: Durch regelmäßiges Messen und Schleifen der Schienen können die Lärmemissionen dauerhaft um drei Dezibel reduziert werden.

Für rund 150 Wohneinheiten, bei denen die Schallpegel trotz der beschriebenen aktiven Maßnahmen überschritten werden, ist zusätzlich passiver Schallschutz vorgesehen. Hierbei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern.

Erschütterungsschutz

Im PFA 3.1 sind im Ortsteil Haldern zum Schutz der Wohnbebauung Maßnahmen des Erschütterungsschutzes geplant. Auf einer Länge von rund zwei Kilometern ist der Einbau sogenannter „besohlter Schwellen“ vorgesehen. Diese speziellen Betonschwellen mit einer elastischen Kunststoffbeschichtung verringern die Weiterleitung von Schwingungen in das Schotterbett. So wird die Übertragung in den Untergrund und damit auch in benachbarte Objekte vermindert. An den beiden bestehenden Gleisen werden die besohlten Schwellen nachgerüstet.

Baustellenlogistik und Bauablauf

Im PFA 3.1 werden insgesamt circa 46.000 Kubikmeter Oberboden sowie rund 105.000 Kubikmeter überschüssige Bodenmaterialien anfallen – das entspricht circa 5.000 Güterwaggons. Soweit es die mechanischen Bodeneigenschaften zulassen, werden diese Materialien erneut auf der Baustelle, zum Beispiel für Unterbau, Hinterfüllungen sowie für Rekultivierungs- und Landschaftsgestaltungsmaßnahmen, eingesetzt. Alle nicht wiederverwendbaren Materialien werden nach den gesetzlichen Richtlinien getrennt, sortiert und gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt.

Der Bau des dritten Gleises soll unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes erfolgen. Bereits im Vorfeld der Streckenbaumaßnahmen ist der Bau der neuen Brücken vorgesehen, um den Straßenverkehr zu entlasten

Der Transport der Baustoffe erfolgt nicht nur auf dem Schienenweg, sondern auch per Lkw über die Straße. So kann der Bahnbetrieb auch während der Bauarbeiten sichergestellt werden. Vollständige Straßen- und Streckensperrungen bleiben auf wenige Ausnahmen begrenzt.

Während der Bauzeit werden Baustelleneinrichtungsflächen sowie Baustraßen angelegt. Nach Abschluss der Arbeiten werden diese in das öffentliche Straßen- und Wegenetz integriert oder vollständig zurückgebaut. Beeinträchtigungen für die Anwohner und den Verkehr lassen sich dabei nicht vollständig vermeiden, werden jedoch auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.

Hinweis: Die hier dargestellten Maßnahmen geben den derzeitigen Stand der eingereichten Planung wieder. Im Laufe des Planfeststellungsverfahrens können sich Änderungen ergeben.