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Planfeststellungsabschnitt 3.4

Geplante Maßnahmen

Der 7,3 Kilometer lange Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.4 beginnt in Emmerich, kurz hinter dem Bahnübergang „Schwarzer Weg“. Der Abschnitt verläuft durch das Stadtgebiet Emmerich und endet am heutigen Bahnübergang „Felix-Lensing-Straße“. Mit Ausnahme des Bahnhofs Emmerich ist im gesamten PFA der Bau eines dritten Gleises geplant. Dieses neue Gleis verläuft bis zum Bahnhof Emmerich nordwestlich der heutigen Gleise. Hinter dem Bahnhof Emmerich wechselt das Gleis die Seite und verläuft dann südöstlich der heutigen Gleise bis zum Ende des Abschnitts.

Im Bahnhof Emmerich müssen die Anschlussgleise der Hafenbahn auf rund 500 Metern neu verlegt werden. Ansonsten sind im Bahnhofsbereich lediglich kleinere Anpassungen, wie beispielsweise an Weichen, erforderlich.

Die heute entlang der Strecke vorhandenen Bahnübergänge (BÜ) werden im Zuge des Streckenausbaus beseitigt. Drei der fünf noch vorhandenen Bahnübergänge werden durch Brückenbauwerke ersetzt. Hierbei werden drei Arten von Bauwerken unterschieden: Straßenüberführungen (SÜ), die den Straßenverkehr über die Eisenbahntrasse führen, Eisenbahnüberführungen (EÜ), die den Straßenverkehr unter der Eisenbahn hindurchführen, und Eisenbahnüberführungen für den Fußgänger- und Radverkehr (EÜ(F)):

  • EÜ und EÜ(F) „Löwentor“: Als Ersatz für den Bahnübergang „Löwentor“ sind zwei Bauwerke geplant. Für den motorisierten Verkehr wird eine Eisenbahnüberführung mit einer Höhe von 4,5 Metern und einer Weite von 8,5 Metern gebaut. Diese Eisenbahnüberführung kreuzt in Fahrtrichtung Niederlande die Gleise circa 100 Meter vor dem heutigen Bahnübergang.
    Für Fußgänger und Radfahrer entsteht am heutigen BÜ „Löwentor“ eine neue Eisenbahnüberführung mit einer Höhe von 2,5 Metern und einer Weite von 6 Metern. Die EÜ(F) unterquert neben den Bahnanlagen auch die parallel verlaufende B8 (Ostwall) und wird barrierefrei mit Rampen ausgestattet. Die heutige Personenunterführung wird zurück gebaut.
  • EÜ „'s-Heerenberger Straße“: Der Bahnübergang „'s-Heerenberger Straße“ wird durch eine Eisenbahnüberführung an gleicher Stelle ersetzt. Die neue EÜ erhält eine Höhe von 3,25 Metern und ist nur für den PKW Verkehr geeignet. Sie hat eine Weite von 13 Metern und erhält beidseitig einen kombinierten Geh-/Radweg. Der auf der Nordseite bahnparallel verlaufende Weg (Seufzerallee) überquert auf einer Straßenüberführung für Fußgänger und Radfahrer die ’s-Heerenberger Straße. Der motorisierte Verkehr muss vor der Straßenüberführung für Fußgänger und Radfahrer abbiegen und fädelt in die 's-Heerenberger Straße ein.
  • EÜ „Borgheeser Weg“: Der Bahnübergang „Borgheeser Weg“ wird ebenfalls durch eine Eisenbahnüberführung an gleicher Stelle ersetzt. Auch diese Eisenbahnüberführung erhält eine Höhe von 3,25 Metern und ist nur für den PKW Verkehr geeignet. Sie ist 10,4 Meter weit und erhält einen einseitigen Geh- und Radweg.

Die heute bereits bestehenden Bauwerke EÜ „Löwenberger Landwehr“, EÜ „Weseler Straße“, EÜ „van-Gülpen Straße“, EÜ „Kämpchenstraße“, EÜ „Ingenkampstraße“ sowie die Fußgängerüberführung „Nierenberger Straße“ und die Straßenüberführung „Klever Straße“ werden für das dritte Gleis erweitert beziehungsweise neu gebaut.

Die Bahnübergänge „Jahnstraße“ und „Felix-Lensing Straße“ werden geschlossen und mit neuen Wegen beziehungsweise Straßen an die anliegenden Querungsmöglichkeiten angebunden.

Schallschutzmaßnahmen

Im PFA 3.4 insgesamt rund acht Kilometer Schallschutzwände beidseitig der Gleise vorgesehen. Nordöstlich der Gleise beginnen die Wände an der EÜ „Weseler Straße“ und verlaufen, nur unterbrochen im Bereich des Bahnhofs Emmerich, bis zum Abschnittsende.

Südwestlich der Gleise gibt es am Abschnittsbeginn einen rund 300 Meter langen Wandbereich, der im benachbarten PFA 3.3 bereits mitgeplant wurde. Von dieser Ausnahme abgesehen, beginnen die Wände auf der südwestlichen Seite erst hinter dem Bahnhof Emmerich und verlaufen bis kurz hinter den BÜ „Borgheeser Weg“. Ab der EÜ „Ingenkampstraße“ verlaufen dann weitere Wände bis zum Abschnittsende. Die Höhe der Schallschutzwände variiert zwischen zwei und fünf Metern, jeweils ab Schienenoberkante gemessen. Die Wände werden auf der der Bahn zugewandten Seite hoch schallabsorbierend ausgebildet. So wird der auftreffende Schall nicht reflektiert, auch Mehrfachreflexionen zwischen vorbeifahrendem Zug und Schallschutzwand sind damit ausgeschlossen.

Als weitere aktive Schallschutzmaßnahme ist das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG) vorgesehen: Durch regelmäßiges Messen und Schleifen der Schienen können die Lärmemissionen dauerhaft um drei Dezibel reduziert werden. Das BüG ist im PFA 3.4 auf allen drei Streckengleisen auf einer Gesamtlänge von rund 3,6 Kilometern geplant.

Für rund 1.300 Wohneinheiten, bei denen die Schallpegel trotz der beschriebenen aktiven Maßnahmen überschritten werden, ist zusätzlich passiver Schallschutz vorgesehen. Hierbei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern.

Erschütterungsschutz

Im PFA 3.4 sind zum Schutz der Wohnbebauung Maßnahmen des Erschütterungsschutzes geplant. Auf einer Gesamtlänge von rund 15,5 Kilometern, verteilt auf 3 Gleise, ist der Einbau von sogenannten besohlten Schwellen vorgesehen. Diese speziellen Betonschwellen mit einer elastischen Kunststoffbeschichtung verringern die Weiterleitung von Schwingungen in das Schotterbett. So wird die Übertragung in den Untergrund und damit auch in benachbarte Objekte vermindert. Darüber hinaus wird das neue Gleis auf einer Länge von rund drei Kilometern in einem speziellen Schottertrog installiert, der einen weiteren Schutz vor Erschütterungen bietet.

Baustellenlogistik und Bauablauf

Im PFA 3.4 fallen insgesamt circa 64.300 Kubikmeter Oberboden und rund 162.700 Kubikmeter überschüssige Bodenmaterialien an - das entspricht etwa 7.500 Güterwaggons. Soweit es die mechanischen Bodeneigenschaften zulassen, werden diese Materialien erneut auf der Baustelle, zum Beispiel für Unterbau, Hinterfüllungen sowie für Rekultivierungs- und Landschaftsgestaltungsmaßnahmen, eingesetzt. Alle nicht wieder verwendbaren Materialien werden nach den gesetzlichen Richtlinien getrennt, sortiert und gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt.

Der Bau des dritten Gleises soll unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes erfolgen. Bereits im Vorfeld der Streckenbaumaßnahmen ist der Bau der neuen Brückenbauwerke vorgesehen. Dadurch profitiert die örtliche Bevölkerung bereits frühzeitig von der Beseitigung der Bahnübergänge.

Der Transport der Baustoffe erfolgt nicht nur auf dem Schienenweg, sondern auch per Lkw über die Straße. So kann der Bahnbetrieb auch während der Bauarbeiten sichergestellt werden. Vollständige Straßen- und Streckensperrungen bleiben auf wenige Ausnahmen begrenzt.

Während der Bauzeit werden Baustelleneinrichtungsflächen sowie Baustraßen angelegt. Nach Abschluss der Arbeiten werden diese in das öffentliche Straßen- und Wegenetz integriert oder vollständig zurückgebaut. Beeinträchtigungen für die Anwohner und den Verkehr lassen sich dabei nicht vollständig vermeiden, werden jedoch auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.

Hinweis: Die hier dargestellten Maßnahmen geben den derzeitigen Stand der eingereichten Planung wieder. Im Laufe des Planfeststellungsverfahrens können sich Änderungen ergeben.