Planfeststellungsabschnitt 3.5
Der rund 7,6 Kilometer lange Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.5 beginnt kurz hinter dem Bahnübergang „Felix-Lensing- Straße“. Der Abschnitt verläuft durch die Niederungen der Wild, passiert dann den Eltenberg und durchfährt schließlich Elten. Er endet an der Grenze zu den Niederlanden. Im gesamten Planfeststellungsabschnitt ist der Bau eines dritten Gleises geplant. Dieses dritte Gleis verläuft in der Regel südwestlich der heutigen Gleise. Lediglich kurz vor der Landesgrenze wird das neue Gleis in Anpassung an die niederländische Gleislage nordöstlich der heutigen Gleise gebaut.
Die heute entlang der Strecke vorhandenen Bahnübergänge (BÜ) werden im Zuge des Streckenausbaus beseitigt. Drei der sieben vorhandenen BÜ werden durch Brückenbauwerke ersetzt. Hierbei werden drei Arten von Bauwerken unterschieden: Straßenüberführungen (SÜ), die den Straßenverkehr über die Eisenbahntrasse führen, Eisenbahnüberführungen (EÜ), die den Straßenverkehr unter der Eisenbahn hindurchführen, und Eisenbahnüberführungen für den Fußgänger- und Radverkehr (EÜ(F)):
- EÜ „Eltener Straße/B 8“: Als Ersatz für den BÜ „Eltener Straße“ ist an gleicher Stelle eine EÜ inklusive eines Geh- und Radweges geplant. Die Bundesstraße 8 (B 8) wird zwischen dem Abzweig „Am Steenskamp“ und dem Abzweig „Iltisweg“ unter den Gleisen hindurchgeführt. Die EÜ hat eine Weite von rund 12 Metern und eine Höhe von 4,5 Metern über der Straße. Um das Gefälle für Fußgänger und Radfahrer gering zu halten, wird der Geh- Radweg höher als die Straße angelegt. Die Höhe der EÜ beträgt in diesem Bereich 2,5 Meter.
- EÜ „Lobither Straße“: In circa 300 Meter Entfernung vom heutigen BÜ „Lobither Straße“ ist als Ersatzmaßnahme ebenfalls eine EÜ in Planung. Diese führt die neue Landesstraße 472 (L 472) zwischen dem Abzweig „Haagsche Straße“ und dem neuen Anschluss an die B 8 „Zevenaarer Straße“ unter der Eisenbahn hindurch. Die EÜ hat eine Weite von rund 12 Metern und eine Höhe von 4,7 Metern. Sie erhält ebenfalls einen gegenüber dem Straßenniveau erhöhten Geh- und Radweg. Die Höhe beträgt in diesem Bereich 2,5 Meter.
- SÜ „Zevenaarer Straße“: In etwa 90 Meter Entfernung zum heutigen BÜ „Zevenaarer Straße“ ist als Ersatzmaßnahme eine SÜ mit einer Weite von rund 39 Metern geplant. Sie erhält ebenfalls einen Geh- und Radweg. Aufgrund des neuen Bauwerks wird die B 8 in diesem Bereich neu gebaut.
Die heute bereits bestehenden Bauwerke EÜ „Am Moddeich“, EÜ „über die Wild“, EÜ „Eltener Straße/B 8“ werden für das neue dritte Gleis erweitert, indem ein zusätzliches Bauwerk neben den vorhandenen Bestandsbauwerken errichtet wird.
Die Bahnübergänge „Sonderwykstraße“ und „Haagsche Straße“ werden ohne Ersatz geschlossen. Der Bindsberger Weg wird jedoch mit einer neuen bahnparallelen Straße an die Zevenaarer Straße angebunden. Im Bereich des heutigen BÜ „Emmericher Straße“ wird die B 8 so verlegt, dass sie die Bahntrasse nicht zweimal kreuzt und der BÜ somit entfallen kann. Die neue Straße verläuft auf Höhe der Bahntrasse und hat eine Länge von circa 1,1 Kilometern. Sie beginnt rund 500 Meter vor der neuen EÜ „Eltener Straße“ und endet etwa 60 Meter hinter dem heutigen BÜ „Emmericher Straße“.


Im PFA 3.5 sind insgesamt rund 3,5 Kilometer Schallschutzwände vorgesehen. Südwestlich der Gleise beginnen die Wände am Abschnittsanfang und reichen bis zur Bebauungsgrenze von Hüthum. Nordöstlich der Gleise reichen die Schallschutzwände von der neuen EÜ „Eltener Straße“ bis zum heutigen Bahnübergang „Haagsche Straße“. Dazu kommen am Abschnittsende auf deutscher Seite rund 200 Meter einer Schallschutzwand aus den Niederlanden.
Die Höhe der Schallschutzwände variiert zwischen zwei und vier Metern, jeweils ab Schienenoberkante gemessen. Die Wände werden auf der der Bahn zugewandten Seite hoch schallabsorbierend ausgebildet. So wird der auftreffende Schall nicht reflektiert, auch Mehrfachreflexionen zwischen vorbeifahrendem Zug und Schallschutzwand sind damit ausgeschlossen.
Als weitere aktive Schallschutzmaßnahme ist das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG) vorgesehen: Durch regelmäßiges Messen und Schleifen der Schienen können die Lärmemissionen dauerhaft um drei Dezibel reduziert werden. Das BüG ist im PFA 3.5 auf allen drei Streckengleisen auf einer Gesamtlänge von rund 6,3 Kilometern geplant.
Für etwa 450 Wohneinheiten, bei denen die Schallpegel trotz der beschriebenen aktiven Maßnahmen überschritten werden, ist zusätzlich passiver Schallschutz vorgesehen. Hierbei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie beispielsweise der Einbau von Schallschutzfenstern.
Im PFA 3.5 sind zum Schutz der Wohnbebauung Maßnahmen des Erschütterungsschutzes geplant. Auf einer Gesamtlänge von Gesamtlänge von circa 8,3 Kilometern – verteilt auf drei Gleise – der Einbau von sogenannten „besohlten Schwellen“ vorgesehen. Diese speziellen Betonschwellen mit einer elastischen Kunststoffbeschichtung verringern die Weiterleitung von Schwingungen in das Schotterbett. Dadurch wird die Übertragung in den Untergrund sowie in benachbarte Objekte vermindert. Darüber hinaus ist auf einer Gesamtlänge von rund 2,6 Kilometern der Einbau eines Schottertroges mit integrierter Unterschottermatte unter den Gleisen geplant. Dies bietet weiteren Schutz vor Erschütterungen.
Im PFA 3.5 fallen insgesamt rund 93.500 Kubikmeter Oberboden sowie 111.000 Kubikmeter überschüssige Bodenmaterialien an – das entspricht etwa dem Volumen von 6.800 Güterwaggons. Soweit es die mechanischen Bodeneigenschaften zulassen, werden diese Materialien erneut auf der Baustelle, zum Beispiel für Unterbau, Hinterfüllungen sowie für Rekultivierungs- und Landschaftsgestaltungsmaßen, eingesetzt. Alle nicht wieder verwendbaren Materialien werden nach den gesetzlichen Richtlinien getrennt, sortiert und gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt.
Der Bau des dritten Gleises soll unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs erfolgen. Bereits im Vorfeld der Streckenbaumaßnahmen ist die Errichtung der neuen Brückenbauwerke vorgesehen. Dadurch profitiert die örtliche Bevölkerung bereits frühzeitig von der Beseitigung der Bahnübergänge.
Der Transport der Baustoffe erfolgt nicht nur auf dem Schienenweg, sondern auch per Lkw über die Straße. So kann der Bahnbetrieb während der Bauarbeiten sichergestellt werden. Vollständige Straßen- und Streckensperrungen bleiben auf wenige Ausnahmen begrenzt.
Während der Bauzeit werden Baustelleneinrichtungsflächen sowie Baustraßen angelegt. Nach Abschluss der Arbeiten werden diese in das öffentliche Straßen- und Wegenetz integriert oder vollständig zurückgebaut. Beeinträchtigungen für die Anwohner und den Verkehr lassen sich dabei nicht vollständig vermeiden, werden jedoch auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.
Hinweis: Die hier dargestellten Maßnahmen geben den derzeitigen Stand der eingereichten Planung wieder. Im Laufe des Planfeststellungsverfahrens können sich Änderungen ergeben.