Projekthintergrund
Aufgrund der zentralen Rolle der Strecke im internationalen Güter- und Fernverkehr ist der Ausbau von der deutsch-niederländischen Grenze über Emmerich nach Oberhausen eine betrieblich notwendige und verkehrspolitisch gewünschte Maßnahme. Das Projekt ABS 46/2 ist daher als vordringliches und internationales Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 enthalten. Demnach wird der Streckenausbau voraussichtlich überwiegend mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt finanziert. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der Finanzierung, ebenso wie die Europäische Union. Bauherr des Projekts ist die DB Netz AG, die vom Bund mit der Umsetzung beauftragt wurde.
Die auf dieser Website vorgestellten Maßnahmen geben den Stand der eingereichten Planung wieder. Im Zuge der planrechtlichen Genehmigungsverfahren können sich Änderungen ergeben.
Rechtlicher Rahmen
Neben dem BVWP dient der Bedarfsplan zum Bundesschienenwege-Ausbaugesetz (BSchwAG) als Planungsgrundlage des Projekts. Auf dessen Überprüfung im Jahr 2010 und der Prognose zur Entwicklung der Zugzahlen bis 2025 basieren die Planungen, die den steigenden Ansprüchen an die Verkehrsinfrastruktur ebenso Rechnung tragen wie einer umweltfreundlichen Gestaltung der Verkehrsabläufe.

Planfeststellungsverfahren
Bei dem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein förmliches Verwaltungsverfahren, in dessen Rahmen alle für das Projekt relevanten rechtlichen Sachverhalte betrachtet und Einwendungen von Betroffenen sowie Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (TöB) geprüft werden. Hierzu erstellt die Vorhabenträgerin – in diesem Fall die DB Netz AG – zunächst die Unterlagen zu den Planfeststellungsanträgen und reicht diese beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständiger Genehmigungsbehörde ein. Die Unterlagen werden nach einer Prüfung durch das EBA an die Anhörungsbehörde, die Bezirksregierung Düsseldorf, weitergeleitet, welche die Offenlage der Unterlagen in den Kommunen veranlasst. Während der einmonatigen Offenlage können die Bürger Einsicht in die Planfeststellungsunterlagen nehmen. Sowohl während dieser Offenlage als auch innerhalb der sich anschließenden zweiwöchigen Einwendungsfrist können die Bürger ihre Einwendungen gegen das Vorhaben geltend machen. Zu den Einwendungen werden dann von der DB Stellungnahmen verfasst. Nach Prüfung dieser durch die Anhörungsbehörde findet ein Erörterungstermin statt. In diesem Termin werden alle Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Abschließend prüft das EBA alle Sachverhalte und erlässt den Planfeststellungsbeschluss, welcher eine Entscheidung über die im Erörterungstermin nicht erledigten Einwendungen trifft. Mit Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses erhält die DB Baurecht.